Vorstellung der Durchsetzungsstellen der Länder und der Schlichtungsstelle des Bundes

Die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet alle öffentlichen Stellen in Deutschland ihre Webauftritte und mobilen Anwendungen (Apps) barrierefrei zu gestalten. Somit müssen sie auch einen sogenannten Feedback-Mechanismus anbieten, wodurch Nutzer:innen von ihnen festgestellte Barrieren melden können. Wenn Nutzer:innen von der öffentlichen Stelle keine Rückmeldung erhalten und die Barrieren bestehen, stehen ihnen Durchsetzungsstellen der jeweiligen Länder bzw. des Bundes zur Verfügung. Die Durchsetzungsstellen von Bund und Länder nehmen Hinweise über digitale Barrieren entgegen und leiten ggf. ein Verfahren zwischen den beteiligten Parteien ein. Die Verfahren sind in jedem Land und auf Bundesebene unterschiedlich geregelt.

Die nachstehende Liste der Durchsetzungsstellen gibt die offiziell von den Ländern erhaltenen Informationen wieder. Die Liste wird in regelmäßigen Abständen mit neuen Informationen aktualisiert, wenn das Hessische Landeskompetenzzentrum für barrierefreie IT und die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle weitere Mitteilungen von den Ländern erhält.

Die Länder sind in der offiziellen alphabetischen Reihenfolge aufgeführt.

Stand: März 2024

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik beim Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen

E-Mail: office@lbb.bremen.de
Link: lbb.bremen.de/zenbitÖffnet sich in einem neuen Fenster

Schlichtungsstelle der Freien Hansestadt Bremen:

E-Mail: schlichtungsstelle@lbb.bremen.de
Link: lbb.bremen.de/SchlichtungÖffnet sich in einem neuen Fenster

Schlagworte zum Thema