Eine Webseite muss die Barrierefreiheitsanforderungen der Europäischen Norm (EN) 301 549 („Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen“) (aktuelle Fassung gemäß dem Amtsblatt) der Tabelle A1 erfüllen. Ebenso muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit, ein Feedback-Mechanismus sowie nachfolgende Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache vorhanden sein:
- Informationen zum Inhalt,
- Hinweise zur Navigation sowie
- Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.