Auf der Webseite jeder öffentlichen Stelle ist eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ gemäß Durchführungsbeschluss 2018/1523 bereitzustellen. In dieser Erklärung werden vorhandene Barrieren auf der Seite genannt sowie eine Begründung, warum der Inhalt nicht barrierefrei angeboten wird beziehungsweise ab wann dieser in einer barrierefreien Form verfügbar sein wird. Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss von jeder Seite des Webauftritts verfügbar sein, zum Beispiel im Bereich des Footers.
Das Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT bietet öffentlichen Stellen hierfür ein Piktogramm an. Dies erhöht den Wiedererkennungswert und bietet Webseitenbetreibern eine einfache Möglichkeit, die User Experience („Nutzererfahrung“) zu verbessern. Das Piktogramm kann im Bereich „Downloads“ unter „Für öffentliche Stellen“ inklusive Informationsmaterial heruntergeladen werden.