Mithilfe des Feedback-Mechanismus können Barrieren schnell und rechtsverbindlich gemeldet werden. Das Kontaktformular stellt die nach § 4 Absatz 2, Nummer 2 gemäß Hessischer Verordnung für barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) bereitzustellende Möglichkeit, elektronisch Kontakt aufzunehmen, dar.
Ihre Anfrage wird nach Absenden der Meldung an die entsprechende Stelle weitergegeben. Dabei wird die Bearbeitung und Klärung von der betreibenden Stelle übernommen.
Sollte es innerhalb einer Frist von 6 Wochen nicht zur Klärung kommen, prüft die Durchsetzungsstelle auf Ihren Antrag hin den Webauftritt und tauscht sich entsprechend mit der öffentlichen Stelle aus. Dies entspricht den Vorgaben gemäß § 6 HVBIT.