Der Vergabebaustein Barrierefreiheit unterstützt Maßnahmenverantwortliche dabei, die Anforderungen an die Barrierefreiheit bei der Beschaffung von IKT-Systemen in der Vergabeunterlage abzubilden. Der Vergabebaustein ist Bestandteil des Standardvorgehens zur Umsetzung der Barrierefreiheit in den Maßnahmen der Dienstekonsolidierung des Bundes. Er baut auf den maßnahmenspezifischen Barrierefreiheits-Anforderungen auf, die in der Definitionsphase der Maßnahme aus dem „Standardanforderungskatalog Barrierefreiheit“ abgeleitet wurden. Mit Hilfe des Vergabebausteins wird das Thema Barrierefreiheit bei der Erstellung der Vergabeunterlagen in zwei Bereichen integriert:
- In die Leistungsbeschreibung werden die allgemeinen und produktbezogenen Anforderungen zur Barrierefreiheit aufgenommen, die notwendig einzuhalten sind (A-Kriterien).
- In der Leistungsbewertung wird mittels eines entsprechenden B-Kriteriums bewertet, inwieweit der Bieter das Thema Barrierefreiheit in seinen Leistungsprozessen für das ausgeschriebene IKT-System berücksichtigt.
Den Vergabebaustein finden Sie in der neuesten Version auf dem Portal Barrierefreiheit. Bei der Anwendung sind Anpassungen bezüglich der hessischen Gesetzgebung zu beachten.