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Vergabebaustein Barrierefreiheit

Die hessische Landesbeauftragte für barrierefreie IT hat in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den Vergabebaustein Barrierefreiheit entwickelt. Hierdurch wird der Fokus auf die Barrierefreiheit in der IT in Vergabe-Verfahren maßgeblich erhöht.

Der Vergabebaustein Barrierefreiheit unterstützt Maßnahmenverantwortliche dabei, die Anforderungen an die Barrierefreiheit bei der Beschaffung von IKT-Systemen in der Vergabeunterlage abzubilden. Der Vergabebaustein ist Bestandteil des Standardvorgehens zur Umsetzung der Barrierefreiheit in den Maßnahmen der Dienstekonsolidierung des Bundes. Er baut auf den maßnahmenspezifischen Barrierefreiheits-Anforderungen auf, die in der Definitionsphase der Maßnahme aus dem „Standardanforderungskatalog Barrierefreiheit“ abgeleitet wurden. Mit Hilfe des Vergabebausteins wird das Thema Barrierefreiheit bei der Erstellung der Vergabeunterlagen in zwei Bereichen integriert:

  • In die Leistungsbeschreibung werden die allgemeinen und produktbezogenen Anforderungen zur Barrierefreiheit aufgenommen, die notwendig einzuhalten sind (A-Kriterien).
  • In der Leistungsbewertung wird mittels eines entsprechenden B-Kriteriums bewertet, inwieweit der Bieter das Thema Barrierefreiheit in seinen Leistungsprozessen für das ausgeschriebene IKT-System berücksichtigt.

Den Vergabebaustein finden Sie in der neuesten Version auf dem Portal Barrierefreiheit. Bei der Anwendung sind Anpassungen bezüglich der hessischen Gesetzgebung zu beachten.

Schaubild: Zusammenhang EU, Bund und Länder

Grundlage für die Barrierefreiheit stellt die von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Kommission am 26. Oktober 2016 verabschiedete Richtlinie (EU) 2016/2102 dar. Sie soll sicherstellen, dass öffentliche Stellen in Europa – somit auch in Deutschland – die Grundsätze eines barrierefreien Zugangs zu Inhalten von Webseiten inklusive der Dokumente (z. B. PDF-Dateien) und mobilen Anwendungen bereitstellen. Durch die in der EU-Richtlinie und in weiteren EU-Durchführungsbeschlüssen für alle Mitgliedstaaten verbindlich getroffenen einheitlichen Barrierefreiheits-Anforderungen sowie der geforderten Errichtung von Durchsetzungs- und Überwachungsstellen erfolgte in Deutschland auf Bund- und Länder-Ebene die Anpassung gesetzlicher Regelungen.

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