Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Gemäß §4 der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE)Öffnet sich in einem neuen Fenster haben öffentliche Stellen eine detaillierte, umfassende und klare Erklärung zur Barrierefreiheit ihrer Websites und mobilen Anwendungen in einem zugänglichen Format zu veröffentlichen.
Diese Erklärung dokumentiert den aktuellen Stand der digitalen Barrierefreiheit Ihres digitalen Angebots und informiert Nutzende transparent über vorhandene digitale Barrieren sowie Alternativen zu deren Überwindung. Im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523Öffnet sich in einem neuen Fenster findet sich die EzB-Mustererklärung.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss folgende Pflichtangaben enthalten:
- Geltungsbereich der EzB (Name der Stelle, Name des Webauftritts)
- Verweis auf die Rechtsgrundlage
- Aussage über den Grad der digitalen Barrierefreiheit (vollständig vereinbar / teilweise vereinbar / nicht vereinbar)
- Verwendete Prüfmethode (Selbstprüfung, Dritte, automatisiert, Expertentest)
- Datum der Erstellung oder letzten Aktualisierung (nicht älter als ein Jahr)
- Beschreibung des Feedbackmechanismus
- Kontaktangaben der zuständigen Stelle für digitale Barrierefreiheit in Ihrer Organisation
- Beschreibung des Durchsetzungsverfahrens und Kontakt zur Durchsetzungsstelle
Unsere Dienstleistung für Sie
Die EzB-Servicestelle des LBIT prüft im Rahmen einer Dokumentationsprüfung, ob Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit alle erforderlichen Angaben enthält und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Wichtig: Es handelt sich dabei nicht um eine technische Barrierefreiheitsprüfung nach §3 BITV HEÖffnet sich in einem neuen Fenster, wie sie beispielsweise die Überwachungsstelle durchführt, sondern um eine Prüfung der Dokumentationspflichten im Rahmen der EzB-Verpflichtung.
Nach der Prüfung erhalten Sie:
- Eine unverbindliche Einschätzung darüber, ob Ihre EzB die gesetzlichen Anforderungen erfüllt
- Konstruktives Feedback mit konkreten Verbesserungsvorschlägen
- Empfehlungen zur genaueren Beschreibung von digitalen Barrieren
- Hinweise auf digitale barrierefreie Alternativen
- Optional ein Beratungsgespräch mit unseren Expertinnen und Experten
Ihre Vorteile
- Kein zusätzlicher Aufwand
Alle Dokumente, die Sie für die Prüfung benötigen, müssen gesetzlich ohnehin vorliegen. Es entsteht somit kein Mehraufwand für Sie. - Rechtssicherheit
Die Prüfergebnisse der EzB-Servicestelle können als Nachweis für Ihre Bemühungen um digitale Barrierefreiheit bei etwaigen Durchsetzungs- oder Schlichtungsverfahren herangezogen werden. - Entlastung der Schwerbehindertenvertretung
Der standardisierte Prüfprozess unterstützt die Schwerbehindertenvertretung (SBV) bei ihrer Beteiligungspflicht in allen Angelegenheiten der digitalen Barrierefreiheit. - Transparenz und Planbarkeit
Die Servicestelle arbeitet mit klaren Bearbeitungsfristen und schafft somit Verlässlichkeit für Ihre Projektplanung.
So nutzen Sie die EzB-Servicestelle
Senden Sie einfach eine E-Mail mit dem Betreff „EzB-Servicestelle" an: LBIT.Beratung@rpgi.hessen.de
Wir werden Sie daraufhin kontaktieren und das weitere Vorgehen besprechen.
Hinweis: Für die Erstellung der Auswertungsunterlagen benötigen wir in der Regel zwischen 4-8 Wochen.
Rechtliche Grundlagen
Die Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit ergibt sich aus:
- EU-Richtlinie 2016/2102 über den digitalen barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- §14 Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz (HessBGG) in Verbindung mit §4 BITV HE
Hilfreiche Ressourcen:
- Informationsvideo zur Erklärung zur Barrierefreiheit
- Checkliste Erklärung zur Barrierefreiheit
- Mustervorlage Erklärung zur Barrierefreiheit
Kontakt und weitere Informationen
Für allgemeine Fragen zur Erklärung zur Barrierefreiheit und zur Dienstleistung der EzB-Servicestelle wenden Sie sich gerne an:
E-Mail: LBIT.Beratung@rpgi.hessen.de
Telefon: +49 641 303 2911
Die EzB-Servicestelle ist Teil des Landeskompetenzzentrums Barrierefreie IT.