Durchsetzungsverfahren beantragen

Gemäß § 6 Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) wird ein Verfahren zur Meldung von Barrieren etabliert. Feedback-Mechanismus und Antragsformular bilden hierbei die Instrumente zur Erfassung und Verfolgung von Barrieren. Der Feedback-Mechanismus gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 2 HVBIT ist eine „unmittelbar barrierefrei zugängliche und abrufbare Beschreibung und Verlinkung, die es ermöglicht, elektronisch Kontakt aufzunehmen, um noch bestehende Barrieren mitzuteilen und um Informationen und Inhalte, die nicht barrierefrei sind, in einem zugänglichen Format anzufordern […]“.

Damit wird es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, Barrieren zentral und direkt zu melden. Die betreibende Stelle bearbeitet die Meldung und informiert die Bürgerinnen und Bürgern über den Stand der Bearbeitung. Soweit die Meldung innerhalb von 6 Wochen unbeantwortet bleibt, können Bürgerinnen und Bürger auf ein zweites Instrument zurückgreifen. Mithilfe des Antragsformulars wird die Durchsetzungsstelle hinzugezogen. Im Rahmen des Durchsetzungsverfahrens wird eine Stellungnahme der entsprechenden Stelle eingeholt und Maßnahmen angeregt, die zur Beseitigung der Mängel beitragen können. Eine Kooperation ist dabei gemäß § 6 Absatz 3 HVBIT verpflichtend.