Erklärung zur Barrierefreiheit
Auf der Webseite jeder öffentlichen Stelle ist eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ gemäß Durchführungsbeschluss 2018/1523 bereitzustellen. In dieser Erklärung werden vorhandene Barrieren auf der Seite genannt sowie eine Begründung, warum der Inhalt nicht barrierefrei angeboten wird bzw. ab wann dieser in einer barrierefreien Form verfügbar sein wird. Die Erklärung zur Barrierefreiheit sollte von jeder Seite des Webauftritts verfügbar sein, z. B. im Bereich des Footers.