Sie möchten als öffentliche Stelle eine Überprüfung Ihrer Webseite? Dann haben Sie hier die Möglichkeit sich für eine vereinfachte Überwachung zu bewerben.
Bitte beachten Sie, dass für das folgende Jahr nur Bewerbungen bis zum Stichtag 31.07. des Vorjahres berücksichtigt werden können. In Ausnahmefällen werden auch noch Bewerbungen nach dem Stichtag angenommen. Da bei der Auswahl Ausgewogenheit und geografische Verteilung einbezogen werden, ist es möglich, dass Ihre Bewerbung im kommenden Jahr nicht berücksichtigt werden kann.
Sollten Sie ausgewählt werden, so wird sich die Überwachungsstelle des Landes Hessen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Es dürfen nur Webseiten Ihrer eigenen öffentlichen Stelle gemeldet werden!