Was ist das Onlinezugangsgesetz?
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz Onlinezugangsgesetz bzw. OZG, vom 14.08.2017 verpflichtet alle deutschen Behörden, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Außerdem müssen die Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen so zu einem Portalverbund verknüpft werden, dass Nutzerinnen und Nutzer die Verwaltungsleistungen aller Portale finden und nutzen können und dies mit einem einzigen Account möglich ist.
Wer profitiert vom OZG?
Das OZG bringt Vorteile für die Nutzerinnen und Nutzer von Verwaltungsleistungen, dies sind:
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Bürgerinnen und Bürger und andere natürliche Personen
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Unternehmen und andere juristische Personen
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Vereinigungen, denen ein Recht zustehen kann
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Behörden
Außerdem profitieren auch die Verwaltungen als Erbringer der Leistungen.
Vorteile der gemäß OZG digitalisierten Verwaltungsleistungen
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Zeitersparnis bei Leistungsnutzerinnen und Leistungsnutzer
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Kostenreduktion bei Leistungsnutzerinnen und Leistungsnutzer
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Wegfall von Übertragungsfehlern bei der Digitalisierung analoger Daten
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einfachere Auffindbarkeit von Verwaltungsleistungen
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direkte Weiterverarbeitung der digital vorliegenden Daten
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neue Möglichkeiten, Verwaltungsverfahren barrierefrei zu gestalten