Anfang Juni 2018 erschien die WCAG 2.1, welche die vorherige Version WCAG 2.0 ergänzt. Es kommen Richtlinien und Erfolgskriterien hinzu, die vor allem Aspekte für sehbehinderte, lernbehinderte und mobile Nutzer mit Behinderung berücksichtigen, die in den WCAG 2.0 bisher noch nicht ausreichend beachtet worden waren.
Die WCAG 2.1 besteht aus den vier Prinzipien:
- Wahrnehmbar: Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.
- Bedienbar: Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.
- Verständlich: Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.
- Robust: Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten, einschließlich assistiver Techniken, interpretiert werden können.
Die vier Prinzipien werden in 13 Richtlinien untergliedert, die wiederum aus 78 Erfolgskriterien bestehen. Es sind die Konformitätsstufen A, AA und AAA, denen zur Erreichung der Barrierefreiheit genügt werden muss. Die Konformitätsstufen liefern wichtige Rahmenbedingungen bei der Bewertung der Barrierefreiheit. Sie sind wie die Prinzipien, Richtlinien und Erfolgskriterien normativ.
Die WCAG in der Version 2.1 ist seit dem vierten Quartal 2023 durch die Version 2.2 erweitert worden. Die neue Version ergänzt die alte WCAG: Webangebote, die der WCAG 2.2 entsprechen, sind mindestens genauso barrierefrei wie solche, die der alten Version (WCAG 2.1) entsprechen, d. h. sie ist abwärtskompatibel. Laut WAI baut die WCAG 2.2 die bestehenden Richtlinien insbesondere für drei Zielgruppen aus: Nutzerinnen und Nutzer mit kognitiven oder visuellen Behinderungen sowie Behinderungen, die bei der Verwendung mobiler Geräte bestehen können.