Vergleichstabelle BGG, BITV

Vergleichstabelle zur gesetzlichen Regelung – Leichte Sprache (LS) und Deutsche Gebärdensprache (DGS) des BGG und der BITV 2.0 des Bundes und den jeweiligen Gesetzen und Verordnungen der Länder. Die Tabelle zeigt die Unterschiede der Regelungen des Bundes und der Länder auf, im Bezug auf Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache.

Vergleichstabelle zur gesetzlichen Regelung – Leichte Sprache (LS) und Deutsche Gebärdensprache (DGS) des BGG und der BITV 2.0 des Bundes und den jeweiligen Gesetzen und Verordnungen der Länder

Bund / Bundesland

 

Leichte Sprache und DGS auf Landesebene (Auf Webseiten und mobilen Anwendungen)Leichte Sprache und DGS auf kommunaler Ebene (Auf Webseiten und mobilen Anwendungen)

Bescheide, öffentlich- rechtliche Verträge, Allgemeinverfügungen, Vordrucke in Einfacher oder in Leichter Sprache

 

Leichte Sprache und DGS auf der Startseite: Wesentliche Inhalte, Navigation, Wesentliche Inhalte der Erklärung zur BarrierefreiheitVermehrte Bereitstellung, weitere Informationen in Leichter Sprache und DGS

Bund

BGG und BITV 2.0

LS; DGS-; -LSLS; DGSLS; DGS

Baden-Württemberg

L-BGG, Verweis auf BITV 2.0

LS; DGSLS; DGSLSLS; DGS-; -

Bayern

BayBGG und BayDiV

LS; DGS-; -LSLS; DGSLS; DGS

Berlin

(Verweis auf Standards in BITV 2.0) BIKTG Bln

LS; DGSLS; DGSLSLS; DGSLS; DGS

Brandenburg[1]

BbgBGG und BbgBITV

(LS; DGS)(LS; DGS)(LS)-; --; -

Bremen[2]

BremBGG und Verweis auf BITV 2.0

LS; DGSLS; DGSLSLS; DGSLS; DGS

Hamburg

HmbBGG und HmbBITVO (Verweis zusätzlich auf BITV 2.0)

LS; DGS[3]LS; DGSLS-; -LS; -

Hessen

HessBGG und BITV HE

LS; DGS-; -LSLS; DGSLS; DGS

Mecklenburg-Vorpommern

LBGG M-V und BITVO M-V

LS; DGS[4]-; -LSLS; DGSLS; -

Niedersachsen[5]

NBGG und NBITVO

LS; DGS-; -LSLS; DGSLS; DGS

Nordrhein-Westfalen

BGG NRW und BITVNRW

LS; DGSLS; DGSLSLS; DGSLS; DGS

Rheinland-Pfalz

InklG RP und BITV RP (Verweis auf BITV 2.0)

LS; DGSLS; DGSLSLS; DGSLS; -
Saarland SBGG und SBGVO (Verweis auf BITV 2.0)LS; DGSLS; DGSLS-; -LS; -

Sachsen

SächsInklusG und BfWebG (Verweis auf Standards in der BITV 2.0)

LS; DGS-[6]; -LS(LS; DGS)[7]LS; -

Sachsen-Anhalt

BGGLSA und BGGVO

-; --; --; -- ; -LS;-

Schleswig-Holstein

LBGG und BfWebV SH

LS; DGS-; -LSLS; DGSLS; DGS

Thüringen

ThyrBarrWebG, ThürGIG und ThürBITVO (Verweis auf Standards in der BITV 2.0, allerdings nicht auf die betreffenden Paragrafen zu LS und DGS), ThürGIG

LS; DGSLS; DGSLS-; --; -

 

Legende: 

 

  • Die Spaltenüberschriften bezeichnen die Inhalte, welche der Bund und die Länder in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung stellen können.
  • LS: Leichte Sprache
  • DGS: Deutsche Gebärdensprache
  • LS; DGS: Der jeweilige Inhalt steht beim Bund oder einem Bundesland sowohl in Leichter Sprache, als auch in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung.
  • +: Die Information steht beim Bund oder dem jeweiligen Bundesland in Leichter Sprache und / oder in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung.
  • -: Inhalte wurden nicht in Leichter Sprache und / oder in Deutscher Gebärdensprache umgesetzt. 


 

[1] §§ 6-8 BbgBGG erwähnt „leicht verständlicher Sprache“ in der Praxis wird die Einfache Sprache verwendet. Verpflichtung von LS; DGS ist in Planung.

[2] Die Einträge in dieser Zeile gelten nicht für den Bereich des OZG, da hier die Din SPEC 66366, Service-Standard zum OZG, vorrangig anwendbar ist.

[3] Vorgeschrieben nur für juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, an denen Hamburg mehrheitlich beteiligt ist.

[4] Gerichte und Staatsanwaltschaften sind von der Verpflichtung ausgenommen.

[5] In Niedersachsen wurden keine Regelungen zur Leichten Sprache oder Gebärdensprache getroffen. Es ist vertretbar, hier die Regelungen des Bundes anzuwenden.

[6] Auch Schulen sind von der Verpflichtung ausgenommen.

[7] Wahlrecht zur Bereitstellung von Informationen auf der Startseite der Website in LS und DGS

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