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AUF DIESER SEITE

    Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

    Die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle prüft die hessische Digital-Landschaft und verbessert deren Barrierefreiheit.

    Anforderungen

    Illustration: Auf einer langen Liste ist ein großes Paragraphen-Zeichen abgebildet
    © ls graphics

    Gesetze & Standards

    Gesetzliche Grundlage

    Erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Grundlagen der barrierefreien IT und die multilateralen Prozesse.

    Illustration: Zwei Personen gestalten mit Pinseln und Farbe eine Webseite
    © ls graphics

    Ergänzende Vorgaben

    Anforderungen an Webseiten und Apps

    Neben der Einhaltung von Standards gibt es ergänzende Vorgaben für eine vollständige Compliance zu beachten.

    Feeback-Mechanismus

    Richterhammer
    © Unsplash

    Antrag

    Durchsetzungsverfahren beantragen

    Im Rahmen des Feedback-Mechanismus können Sie ein Durchsetzungsverfahren für Ihre Meldung beantragen.

    Eine Person hilft einer anderen bei der Bedienung des Computers
    © Unsplash

    Information

    Feedback-Mechanismus

    Der Feedback-Mechanismus stellt eine einfache Möglichkeit zum Melden von Barrieren in digitalen Angeboten öffentlicher Stellen dar.

    Aufgaben

    Fernglas liegt auf einem Holzfass.
    © Unsplash

    Barrierefreie IT im Blick

    Überwachungsstelle

    Die Überwachungsstelle überprüft die Webseiten und Apps aller öffentlichen Stellen in Hessen.

    Zwei formell gekleidete Personen sitzen an ihren Laptops und besprechen ein Papier-Dokument.
    © Unsplash

    Information

    Durchsetzungsstelle

    Die Durchsetzungsstelle vermittelt auf Anfrage zwischen Bürger:innen und öffentlichen Stellen zur Schaffung einer barrierefreien IT-Landschaft.

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    Hessisches Hoheitszeichen
    Landeskompetenzzentrum für barrierefreie IT

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