Themenseite digital barrierefreies Verwaltungsverfahren

Damit die öffentlichen Stellen des Landes Hessen bei ihrer Verwaltungstätigkeit, insbesondere bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren, so viele Menschen wie möglich erreichen können, finden Sie auf den folgenden Seiten einige Informationen zum digital barrierefreien Verwaltungsverfahren.

Warum ist ein digital barrierefreies Verwaltungsverfahren wichtig?

Menschen mit einer Behinderung haben das Recht, beim Umgang mit Behörden genauso einbezogen zu werden, wie es bei nicht-behinderten Menschen der Fall ist. Um dies sicherzustellen, ist die öffentliche Hand gemäß § 12 HessBGG dazu verpflichtet, den besonderen Bedarfen von Menschen mit Behinderung im Einzelfall nachzukommen.

Dies beinhaltet unter anderem die Bereitstellung von Formularen, Vordrucken und sonstigen Dokumenten in einer digital barrierefreien Form, die beispielsweise von blinden Menschen eigenständig gelesen und ausgefüllt werden können. Bei Fristen, die den Betroffenen gesetzt werden, ist es im Einzelfall geboten, eine Fristverlängerung oder eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei unverschuldeter Versäumnis einzuräumen.

 

Informationen und Umsetzungshilfen

Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache im Kontext digital barrierefreier Verwaltungsverfahren
Beitrag zur Verwendung der Leichten Sprache und der Deutschen Gebärdensprache bei digital barrierefreien Verwaltungsverfahren.

Vergleichstabelle der Regelungen zur Leichten Sprache und zur Deutschen Gebärdensprache des Bundes und aller Bundesländer
Diese Tabelle stellt die gesetzlichen Regelungen des Bundes und aller Bundesländer zur Leichten Sprache, sowie zur Deutschen Gebärdensprache gegenüber und zeigt die regionalen Unterschiede auf.

Beispielhafte Beantragung neuer assistiver Technik für den privaten Gebrauch
Dieser Beitrag beleuchtet, aus Sicht eines schwerbehinderten Verbrauchers, den optimalen Ablauf der Beantragung von Hilfsmitteln für den Privatgebrauch.

Die Verankerung der digitalen Barrierefreiheit im Online-Zugangsgesetz
Das Online-Zugangsgesetz hat das Ziel, möglichst viele Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen, digital zugänglich zu machen. Dieser Beitrag zeigt auf, wie der Aspekt der digitalen Barrierefreiheit dabei berücksichtigt werden kann.

FAQ zum Thema „Digital barrierefreie Verwaltungsverfahren“
Diese FAQ geht auf unterschiedliche Fragestellungen ein, wie die digitale Barrierefreiheit im Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen ist.

Handreichung für digital barrierefreie Verwaltungsverfahren
Vorliegend finden Sie einige Prüfschritte, um ein möglichst digitales und barrierefreies Verwaltungsverfahren zu gewährleisten.

Standard-Anforderungskatalog zur digitalen Barrierefreiheit
Mit Hilfe dieses Standard-Anforderungskatalogs ist es Ihnen möglich, die für Sie zutreffenden Normen der digitalen Barrierefreiheit zu ermitteln.