Einschränkungen des Hörens können sehr unterschiedlich ausfallen sowie in vielen Schweregraden und Kombinationen auftreten:
- Probleme beim Wahrnehmen bestimmter Frequenzen,
- Probleme beim Verstehen von Gesprochenem bei Hintergrundgeräuschen oder wenn mehrere Personen gleichzeitig sprechen,
- Tinnitus,
- Schmerzempfinden bei bestimmten Tönen,
- Schwerhörigkeit, also die verminderte Wahrnehmung aller oder der für die Sprache relevanten Frequenzen bis hin zur Gehörlosigkeit (angeboren) oder Ertaubung (erworben).
Viele nur leicht Betroffene sind sich ihrer Einschränkungen selbst nicht bewusst, da sie entweder von Geburt an kein anderes Hören kennen oder sich ihr Hören schleichend verschlechtert hat und sie dies bisher unbewusst kompensieren konnten. Sie setzen daher auch keinerlei Hilfsmittel ein.
Laut statistischem BundesamtÖffnet sich in einem neuen Fenster sind etwa 4% der Bundesbevölkerung schwerhörig beziehungsweise weisen Gleichgewichts- oder Sprachstörungen auf. In Hessen leben 27.000 Personen mit Sprach- oder Sprechstörungen, Taubheit, Schwerhörigkeit oder Gleichgewichtsstörungen ( statistisches LandesamtÖffnet sich in einem neuen Fenster; 2019). Dabei ist die unbekannte Anzahl von Betroffenen mit anderen Höreinschränkungen noch nicht mitgerechnet.
Menschen, die vor dem Spracherwerb ihr Hörvermögen verloren haben oder nie ein Hörvermögen besaßen, können das Schriftdeutsche nur wie eine Fremdsprache erlernen. Ihre natürliche Sprache ist Gebärdensprache. Die Gebärdensprachen wurden allerdings jahrzehntelang unterdrückt und werden nur von wenigen Nicht-Gehörlosen beherrscht.