Leichte Sprache dient dazu, Menschen mit Lernschwierigkeiten einen barrierefreien Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Dafür müssen Texte nicht nur den einschlägigen Regelwerken der Leichten Sprache entsprechend übersetzt und vereinfacht, sondern auch inhaltlich verständlich und zielgruppengerecht aufbereitet werden. Bislang wurde diese anspruchsvolle und zeitaufwändige Aufgabe vorwiegend von qualifizierten Fachkräften übernommen.
Um das Ziel, die Teilhabe von Menschen mit Lernschwierigkeiten zu verbessern, schneller und mit weniger Aufwand zu erreichen, gibt es mittlerweile unterschiedlichste KI-Programme zur Übersetzung von Texten in Leichte Sprache. Mit den Fortschritten in der Entwicklung und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und Large Language Models (LLMs) ergeben sich zunehmend mehr Möglichkeiten, den Übersetzungsprozess durch Automatisierung zu unterstützen. Entsprechende KI-gestützte Übersetzungsprogramme werden bereits auf dem Markt angeboten. Die Versprechen der Anbieter reichen bis zur Aussage, dass sich Leichte Sprache „auf Knopfdruck“ erstellen lässt.
Öffentliche Stellen verfolgen verstärkt das Ziel, mehr Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Dies wird auch im Hessischen Behindertengleichstellungsgesetz (§12a HessBGG) gefordert. Angesichts der sehr aufwändigen manuellen Übersetzung von Texten in Leichte Sprache und angesichts knapper Ressourcen erscheint der Einsatz von KI-Übersetzungsprogrammen als passgenaue, schnelle und kostengünstige Lösung.