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Ziel des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) ist es, unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.

Die Landesregierung bestimmt durch die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT)

  1. die anzustrebenden technischen Standards sowie den Zeitpunkt ihrer verbindlichen Anwendung,
  2. die zu gestaltenden Bereiche und Arten amtlicher Informationen,
  3. die zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 notwendigen Regelungen über den Anwendungsbereich,
  4. die Informationspflichten bei Internetauftritten und -angeboten, die zur Barrierefreiheit veröffentlicht werden sollen,
  5. die Methode der Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen sowie der Berichterstattung hierzu und
  6. das Verfahren, um die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu gewährleisten.

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