Fernglas liegt auf einem Holzfass.

Überwachungsstelle

Die öffentliche Verwaltung ist gesetzlich verpflichtet, die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit umzusetzen. Die Überwachungsstelle überprüft dafür die Webseiten und Apps aller öffentlichen Stellen in Hessen.

Zur verlässlichen und gesetzmäßigen Auswahl von Stichproben gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 setzt die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle auf eine selbst entwickelte Softwarelösung. Während des Verfahrens wird eine große Bandbreite von Kriterien von Fachleuten geprüft und bewertet. Das resultierende Gutachten wird mit den Ergebnissen und Ansatzpunkten an die öffentliche Stelle weitergegeben. Diese kann nun ihre Erklärung zur Barrierefreiheit entsprechend anpassen und weitere Schritte planen.

Die Anzahl der jährlich geprüften digitalen Angebote hängt dabei von vielen Faktoren ab. Neben einer Mindestanzahl richtet sich der Wert nach Einwohneranzahl des EU-Mitgliedsstaates sowie der Bund-Länder-Übereinkunft.

Welche Arten der Überwachung gibt es?

Die Überwachungen werden in zwei Arten unterschieden:

Vereinfachte Überwachung

Die vereinfachte Überwachung ist, wie der Name schon sagt, ein vereinfachter Test einer öffentlichen Webseite. Im Gegensatz zur eingehenden Überwachung werden hier deutlich weniger Seiten ausgewählt und auch weniger Kriterien überprüft.

Das Land Hessen muss

  • 2021/2022 – jeweils 115 vereinfachte Überwachungen
  • Ab 2023 jährlich – 170 vereinfachte Überwachungen

durchführen.

Eingehende Überwachung

Die eingehende Überwachung stellt einen vollumfänglichen Test dar. Hier werden nicht nur die geltenden Anforderungen der WCAG 2.1 überprüft, sondern alle für die Webseite bzw. App genannten Kriterien, welche in der EN 301 549 zu finden sind.

Das Land Hessen muss

  • seit 2021 jährlich – 6 eingehende Überwachungen von Webseiten,
  • 2021/2022 – 2 eingehende Überwachungen für mobile Anwendungen und
  • ab 2023 jährlich – 6 eingehende Überwachungen für mobile Anwendungen

durchführen.

Wie läuft eine Überwachung ab?

Die Ermittlung der zu überprüfenden Behörden geschieht nach den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/2102 durch einen Algorithmus. Die ausgewählten Behörden werden von der Überwachungsstelle mit der Bitte um Nennung der Kontaktdaten kontaktiert.

Mitarbeitende der Überwachungsstelle führen dann einen Test (vereinfacht / eingehend) durch und schreiben zu den Ergebnissen ein Gutachten, welches im Nachgang an die ermittelte Kontaktperson der Behörde gesendet wird.

Wenn von geprüfter Behörde gewünscht, kann ein Beratungsgespräch auf Grundlage des Gutachtens mit der Prüferin oder dem Prüfer stattfinden.