Vorwort
Die digitale Transformation schreitet in allen Lebensbereichen voran. Auch die Organisation der öffentlichen Verwaltung und die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern ist hiervon betroffen. Die barrierefreie Informationstechnik ist dabei eine entscheidende Methode und technische Norm, welche es möglich macht, dass alle Bürgerinnen und Bürger Berücksichtigung finden. Digitale Barrieren verwehren Teilhabe und die Methoden und Normen der barrierefreien IT wirken diesem entgegen, da Sie beispielsweise Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen angemessen berücksichtigen. Digitale Barrierefreiheit nützt allen Menschen, da sie den Ansatz verfolgt, dass alle Medien, also Webseiten, Dokumente, Apps, digitale Verwaltungsverfahren und Software so gestaltet ist, dass sie ALLEN dient – Menschen mit Behinderung, älteren Menschen, temporär oder situativ Eingeschränkte sowie Techniklaien etc.
In diesem Dokument finden Sie Hinweise zur barrierefreien Gestaltung Ihres Projekts bezüglich Webseiten, Webanwendungen, mobile Anwendungen (Apps), Software, (PDF-) Dokumente und weiteren Informations- und Kommunikations-Technik-Produkten (IKT-Produkte). Hintergrund ist die Gesetzgebung, insbesondere die Richtlinie (EU) 2016/2102, sowie aktuell gültige Standards und Gesetze auf Bundes- und Landesebene, nach denen alle IKT-Produkte für öffentliche Stellen barrierefrei gestaltet sein müssen.
- Einleitung
- Gesetzliche Vorgaben
Zu den vorgeschriebenen Anforderungen auf der Bundesebene in Deutschland zählt u. a. die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0). Grundlage der Verordnung bildet §12 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Die BITV 2.0 setzt die Anforderungen, welche sich aus der Richtlinie (EU) 2016/2102 der Europäischen Union (EU) ergeben, in deutsches Recht um.
Welche gesetzlichen Regelungen auf Bundes- und Länderebene genau gelten, finden Sie unter: https://lbit.hessen.de/durchsetzungs-und-ueberwachungsstelle/durchsetzungsstellen-der-laender
Auf der Landesebene in Hessen gilt die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE), welche die Anforderungen an die Barrierefreiheit von allen IKT-Produkten festlegt. Als Grundlage dieser Verordnung gilt §14 des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG). Die BITV HE verweist auf die harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549. Hierin sind die Erfolgskriterien zur barrierefreien Gestaltung der IKT-Produkte festgelegt. Im Sinne der EN 301 549 fordert die Verordnung in Hessen mindestens eine Konformität von IKT-Produkten nach der Stufe AA. Darüber hinaus müssen für einzelne IKT-Produkte eine sogenannte „Erklärung zur Barrierefreiheit“ (EzB) und ein Feedback-Mechanismus zum Melden von Barrieren innerhalb des Produktes zur Verfügung gestellt werden.
Detaillierte Informationen zur Erklärung der Barrierefreiheit und dem Feedback-Mechanismus finden Sie unter anderem auf der Webseite des LBIT unter www.lbit.hessen.de/durchsetzungs-und-ueberwachungsstelleÖffnet sich in einem neuen Fenster, im Abschnitt „Feedback-Mechanismus“.
-
- Aufbau des Dokuments
In den nachfolgenden Kapiteln finden Sie verschiedene Informationen, welche Sie für Ihr Projekt berücksichtigen müssen. Im Kapitel „Verpflichtende Kriterien“ werden die Anforderungen aufgeführt, die Sie aufgrund der zuvor genannten Richtlinien, Gesetze, Verordnungen und Normen erfüllen müssen.
Das darauffolgende Kapitel „Unterstützende Checklisten“ fasst für Sie verschiedene Checklisten zu verschiedenen Anforderungen an die Barrierefreiheit zusammen, die Ihnen bei der barrierefreien Gestaltung Ihres IKT-Produkts helfen können.
Mit dem Kapitel „Weitere Hilfestellungen“ erhalten Sie Links zu Webseiten und Dokumenten, in denen Sie Informationen zur Barrierefreiheit bei IKT-Produkten finden.
Dieses Dokument erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es fasst die wichtigsten Aspekte in Bezug auf die barrierefreie IT zusammen und stellt sie Ihnen übersichtlich dar.
- Verpflichtende Kriterien
Die verpflichtenden Kriterien umfassen den gesetzlich geforderten Rahmen. In der Checkliste können Sie die wichtigsten Punkte, welche Sie bei der Erstellung berücksichtigen müssen, finden. Die zu erfüllenden Anforderungen sind abhängig vom jeweiligen IKT-Produkt. Informationen darüber, welche Anforderungen für das jeweilige Produkt zutreffen, können Sie der Spalte „Anwendbarkeit“ entnehmen.
Anwendbarkeit |
Anforderungen |
Spalte zum Abhaken |
Webseiten und Webanwendungen |
Anforderungen der Tabelle A1 aus der EN 301 549 (engl. Version) erfüllt |
|
Erklärung zur Barrierefreiheit (EzB) in aktueller Fassung vorhanden |
|
|
|
||
Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache vorhanden ( Es gelten hierbei länderspezifische Regeln) |
|
|
Apps |
Anforderungen aus der Tabelle A2 aus der EN 301 549 (engl. Version) erfüllt |
|
Erklärung zur Barrierefreiheit (EzB) in aktueller Fassung vorhanden |
|
|
|
||
Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache vorhanden ( Es gelten hierbei länderspezifische Regeln) |
|
|
Software |
Anforderungen aus Kapitel 11 aus der EN 301 549Öffnet sich in einem neuen Fenster (engl. Version) erfüllt |
|
Dokumente und ggf. weitere IKT-Produkte |
Anforderungen aus Kapitel 10 aus der EN 301 549 (engl. Version) erfüllt |
|
PDF-Dokumente |
PDF U/AÖffnet sich in einem neuen Fenster als Standard erfüllt |
|
- Unterstützende Checklisten
In dieser Tabelle sind wichtige Checklisten zusammengestellt, welche die am häufigsten vorkommenden Teilaspekte der gesetzlich geforderten Barrierefreiheit berücksichtigen.
Mit Erfüllung sämtlicher Punkte aus diesen Checklisten ist nicht zwingend eine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet. Diese kann nur mit einem vollständigen Barrierefreiheitstest nachgewiesen werden, der alle geltenden Anforderungen an eine IKT-Lösung überprüft. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass nicht alle unten genannten Anforderungen auf Ihr IKT-Produkt zutreffen. In diesem Fall sind sie nicht anwendbar (n. a.).
Checklisten |
Spalte zum Abhaken |
n. a. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Videos, Untertitel, Videoproduktion |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
- Standardanforderungskatalog
Für die Umsetzung von Barrierefreiheit ist dem Landeskompetenzzentrum für Barrierefreie IT Hessen (LBIT), dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) ein Meilenstein gelungen: Der bestehende Standardanforderungskatalog wurde überarbeitet und steht nun in neuer Fassung und aktualisiertem Design auf dem Portal Barrierefreiheit zur Verfügung!
-
- Was ist der Standardanforderungskatalog?
Mit dem Standardanforderungskatalog können Sie mittels weniger Klicks die Anforderungen an die Barrierefreiheit zusammenstellen, die auf Ihre spezifische IT-Lösung zutreffen. Die Ergebnisse können Sie anschließend exportieren.
Auf diese Weise hilft Ihnen der Standardanforderungskatalog dabei, das komplexe Geflecht an Barrierefreiheitsanforderungen für Ihre IT-Lösung umzusetzen. Er unterstützt Sie insbesondere in der Vergabe und ist darüber hinaus ein nützliches Instrument für die Softwareentwicklung, um bspw. den Fortschritt von Barrierefreiheit nachzuhalten.
Den Standardanforderungskatalog finden Sie unter:
- Weitere Hilfestellungen
In dieser Checkliste finden Sie hilfreiche Informationen, die Sie bei Teilaspekten und beim Verständnis der Barrierefreiheit unterstützen können.
Information |
Link |
Leitfäden/ |
https://lbit.hessen.de/kurz/Handreichungen-publikationen https://handreichungen.bfit-bund.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster |
Lexikon |
https://lbit.hessen.de/landeskompetenzzentrum-barrierefreie-it/lexikon |
Dialoggestaltung & Softwareergonomie |
|
EN 301 549 in der aktuell gültigen Fassung (in deutscher Sprache) |
https://www.bfit-bund.de/Login/Login/login_node.htmlÖffnet sich in einem neuen Fenster |
Umsetzungshilfen des LBIT |
https://lbit.hessen.de/landeskompetenzzentrum-barrierefreie-it/umsetzungshilfe |
Umsetzungshilfen des Bundes |
Detaillierte und weiterführende Informationen für Hilfestellungen, wie Handreichungen, Leitfäden, Artikel sowie Videos, finden Sie auf der Webseite www.LBIT.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.