Umsetzungshilfe

Die Umsetzungshilfen ermöglichen einen schnellen Einstieg in den Themenkomplex der barrierefreien IT. Gesetzliche Grundlagen, Hintergrund-Wissen und Werkzeuge decken das volle Informationsspektrum für Umsetzende ab. Webseiten, Anwendungen, digitale Dokumente und deren Inhalte können damit übersichtlich evaluiert & bearbeitet werden.

Anforderungen

Eine Webseite muss die Barrierefreiheitsanforderungen der Europäischen Norm (EN) 301 549 („Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen“) (aktuelle Fassung gemäß dem Amtsblatt) der Tabelle A1 erfüllen. Ebenso muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit, ein Feedback-Mechanismus sowie nachfolgende Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache vorhanden sein:

  1. Informationen zum Inhalt,
  2. Hinweise zur Navigation sowie
  3. Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.

Nutzende mit berechtigtem Interesse können über die Webseite der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von InformationstechnikÖffnet sich in einem neuen Fenster kostenfrei die DIN EN 301 549 in der aktuell in deutscher Sprache vorliegende Fassung zur freien Leseberechtigung in Anspruch nehmen.

Eine mobile Anwendung gilt als barrierefrei, wenn sie die Anforderungen der EN 301 549 (in der aktuellen Version) der Tabelle A2 erfüllt. Ebenfalls muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit sowie ein Feedback-Mechanismus vorhanden sein. Beides kann auf einer Webseite oder in der mobilen Anwendung bereitgestellt werden.

Alle Dokumente, welche im Internet (auch Intranet) bereitgestellt werden, müssen, um als barrierefrei zu gelten, das Kapitel 10 der DIN EN 301 549 (aktuelle Fassung gemäß dem Amtsblatt) erfüllen.

Für PDF-Dokumente gelten weitere Reglungen.

PDF-Dokumente müssen nachfolgende Anforderungen erfüllen, um als barrierefrei zu gelten:

  • Kapitel 10 der DIN EN 301 549 (aktuelle Version)
  • Sowie die Anforderungen der PDF/UA, welche gut zusammengefasst im Matterhornprotokoll zu finden sind

Videos bieten die Möglichkeit, Inhalte einfach und anschaulich darzustellen. Um dieses bereits zugängliche Medium barrierefrei zu gestalten, werden zusätzliche Inhalte wie Untertitel, Audiodeskription und Gebärdensprache benötigt. Zudem ist auch die Anzeige eines „Transkripts“ hilfreich für das Verständnis der Inhalte.