Eine Webseite muss die Barrierefreiheitsanforderungen der Europäischen Norm (EN) 301 549 („Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen“) (aktuelle Fassung gemäß dem Amtsblatt) der Tabelle A1 erfüllen. Ebenso muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit, ein Feedback-Mechanismus sowie nachfolgende Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache vorhanden sein:
- Informationen zum Inhalt,
- Hinweise zur Navigation sowie
- Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.
Nutzende mit berechtigtem Interesse können über die Webseite der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von InformationstechnikÖffnet sich in einem neuen Fenster kostenfrei die DIN EN 301 549 in der aktuell in deutscher Sprache vorliegende Fassung zur freien Leseberechtigung in Anspruch nehmen.