Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) fordert und setzt Rahmenbedingungen für ein höheres Maß an Barrierefreiheit. In § 12 werden Bestimmungen für eine barrierefreie Informationstechnik des Bundes gefordert. Das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) ist das gesetzliche Äquivalent auf Länderebene.
Die deutschen Rechtsvorschriften enthalten Ausnahmeregelungen für die digitale Barrierefreiheit. Eine davon betrifft die unverhältnismäßige Belastung, von der der Bundesgesetzgeber und einige Länder Gebrauch gemacht haben. Sie greift, wenn die Umsetzung als unverhältnismäßig belastend angesehen wird und ist in § 12a Absatz 6 BGG geregelt.