Nationale Gesetzgebung

Gesetze & Verordnungen

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) fordert und setzt Rahmenbedingungen für ein höheres Maß an Barrierefreiheit. In § 12 werden Bestimmungen für eine barrierefreie Informationstechnik des Bundes gefordert. Das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) ist das gesetzliche Äquivalent auf Länderebene.

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist auch unter der Abkürzung BITV 2.0 bekannt. Sie hat das Ziel, eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkte barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu gewährleisten (§ 1.1 BITV). Des Weiteren regelt sie, dass elektronisch zur Verfügung gestellte Informationen und Dienstleistungen von öffentlichen Stellen sowie elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe im Kontakt mit und innerhalb einer Verwaltung für Menschen mit Behinderung zugänglich und nutzbar zu gestalten sind. Dazu zählt ebenfalls das Verfahren zur elektronischen Aktenführung (§ 1.2 BITV). Die BITV 2.0 nennt auch Ausnahmen bezüglich der Barrierefreiheit, beispielsweise Archive, die Inhalte enthalten, welche nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

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