Internationale Standards und Konventionen

Standards & Konventionen

Anfang Juni 2018 erschien die WCAG 2.1, welche die vorherige Version WCAG 2.0 ergänzt. Es kommen Richtlinien und Erfolgskriterien hinzu, die vor allem Aspekte für sehbehinderte, lernbehinderte und mobile Nutzer mit Behinderung berücksichtigen, die in den WCAG 2.0 bisher noch nicht ausreichend beachtet worden waren.

Die WCAG 2.1 besteht aus den vier Prinzipien:

  1. Wahrnehmbar: Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.
  2. Bedienbar: Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.
  3. Verständlich: Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.
  4. Robust: Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten, einschließlich assistiver Techniken, interpretiert werden können.

Die vier Prinzipien werden in 13 Richtlinien untergliedert, die wiederum aus 78 Erfolgskriterien bestehen. Es sind die Konformitätsstufen A, AA und AAA, denen zur Erreichung der Barrierefreiheit genügt werden muss. Die Konformitätsstufen liefern wichtige Rahmenbedingungen bei der Bewertung der Barrierefreiheit. Sie sind wie die Prinzipien, Richtlinien und Erfolgskriterien normativ.

Der völkerrechtliche Vertrag oder das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie das Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde von der Bundesrepublik Deutschland in New York am 30. März 2007 unterzeichnet.

Ratifiziert, also für in Deutschland verbindlich erklärt, wurde die UN-BRK durch das Gesetz zur Ratifizierung der Konvention vom 21. Dezember 2008.

Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz und somit die UN-BRK am 26. März 2009 in Kraft getreten.

Die Hessische Landesregierung erhielt mit Beschluss des Landtages im Dezember 2009 den Auftrag, zur Umsetzung der UN-BRK, einen Hessischen Aktionsplan zu erstellen.

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