Richtlinien der Europäischen Union

Richtlinien & Normen

Durch die Richtlinie (EU) 2016/2102 sind alle öffentlichen Stellen in der EU, also auch in Deutschland, zur Einhaltung der WCAG 2.1 seit Ende 2018 verpflichtet. Diese EU-Richtlinie ist an alle Mitgliedstaaten der EU mit dem Ziel gerichtet, die Anforderungen der Barrierefreiheit auf Internet- und Intranetseiten sowie in mobilen Anwendungen (inkl. enthaltener Dokumente) europaweit zu vereinheitlichen. Für Deutschland bedeutet die Richtlinie, dass die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die entsprechenden Äquivalente auf Länderebene an die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 angeglichen werden sollen.

Die Durchführungsbeschlüsse 2021/1339, 2018/1524 sowie 2018/1523 regeln weitere Details zur konkreten Umsetzung.

Eines der am häufigsten genutzten Dateiformate stellt PDF (Portable Document Format) dar. Durch die immer gleiche Darstellung eines Dokuments auf unterschiedlichen Plattformen hat sich dieses Format über die Jahre sehr weit etabliert. Um die Anforderungen der Barrierefreiheit auch im Bereich von PDF zu fördern, wurde ein Standard verfasst, der beschreibt, wie ein solches Dokument auszusehen hat. Dieser Standard ist ISO 14289-1:2016-12 -bekannt als PDF/UA-1 (PDF/Universal Accessibility). Um einen besseren Überblick über die einzelnen Anforderungen zu haben, wurde in Zusammenarbeit der PDF Association und des PDF/UA Competence Center das sogenannte MatterhornprotokollÖffnet sich in einem neuen Fenster entwickelt. Dieses enthält Testbedingungen, die ein Dokument erfüllen muss, um dem PDF/UA-1 Standard gerecht zu werden.

Viele Testbedingungen im Matterhornprotokoll sind softwareseitig überprüfbar, z. B. mit dem PDF Accessibility CheckerÖffnet sich in einem neuen Fenster. Dennoch wird es immer Kriterien geben, die von einer Software nicht geprüft werden können, so dass die Erstellung eines barrierefreien PDF-Dokuments immer eine Überprüfung durch den Menschen erfordert.

Um die volle Konformität eines PDF-Dokumentes zu erreichen, muss neben den Anforderungen der PDF/UA noch die WCAG 2.1 beachtet werden. Die WCAG-Prüfschritte, die für PDF-Dokumente zutreffen, werden in der EN 301 549 V3.2.1 in Kapitel 10 aufgeführt. Durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339 sowie die Referenzierung auf das Amtsblatt der Europäischen Union in der BITV ist die EN 301 549 maßgeblich für alle öffentlichen Stellen.

Nutzende mit berechtigtem Interesse können über die Webseite der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von InformationstechnikÖffnet sich in einem neuen Fenster kostenfrei die DIN EN 301 549 in der aktuell in deutscher Sprache vorliegenden Fassung zur freien Leseberechtigung in Anspruch nehmen.

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