Die EN 301 549 mit dem Titel “Accessibility requirements for ICT products and services” ist eine europäische Norm für digitale Barrierefreiheit. Sie definiert Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik des öffentlichen Sektors und gilt als verbindlicher Standard.
Supranational
Richtlinien der Europäischen Union
Richtlinien & Normen
Eines der am häufigsten genutzten Dateiformate stellt PDF (Portable Document Format) dar. Durch die immer gleiche Darstellung eines Dokuments auf unterschiedlichen Plattformen hat sich dieses Format über die Jahre sehr weit etabliert. Um die Anforderungen der Barrierefreiheit auch im Bereich von PDF zu fördern, wurde ein Standard verfasst, der beschreibt, wie ein solches Dokument auszusehen hat. Dieser Standard ist ISO 14289-1:2016-12 -bekannt als PDF/UA-1 (PDF/Universal Accessibility). Um einen besseren Überblick über die einzelnen Anforderungen zu haben, wurde in Zusammenarbeit der PDF Association und des PDF/UA Competence Center das sogenannte MatterhornprotokollÖffnet sich in einem neuen Fenster entwickelt. Dieses enthält Testbedingungen, die ein Dokument erfüllen muss, um dem PDF/UA-1 Standard gerecht zu werden.
Viele Testbedingungen im Matterhornprotokoll sind softwareseitig überprüfbar, z. B. mit dem PDF Accessibility CheckerÖffnet sich in einem neuen Fenster. Dennoch wird es immer Kriterien geben, die von einer Software nicht geprüft werden können, so dass die Erstellung eines barrierefreien PDF-Dokuments immer eine Überprüfung durch den Menschen erfordert.
Um die volle Konformität eines PDF-Dokumentes zu erreichen, muss neben den Anforderungen der PDF/UA noch die WCAG 2.1 beachtet werden. Die WCAG-Prüfschritte, die für PDF-Dokumente zutreffen, werden in der EN 301 549 V3.2.1 in Kapitel 10 aufgeführt. Durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339 sowie die Referenzierung auf das Amtsblatt der Europäischen Union in der BITV ist die EN 301 549 maßgeblich für alle öffentlichen Stellen.
Nutzende mit berechtigtem Interesse können über die Webseite der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von InformationstechnikÖffnet sich in einem neuen Fenster kostenfrei die DIN EN 301 549 in der aktuell in deutscher Sprache vorliegenden Fassung zur freien Leseberechtigung in Anspruch nehmen.
Die Richtlinie (EU) 2016/2102 verpflichtet öffentliche Stellen in der EU, damit auch in Deutschland und in Hessen, zur Einhaltung der digitalen Barrierefreiheit. Sie verweist auf harmonisierte Normen, die im Amtsblatt der europäischen Union bekanntgemacht worden sind.
In Art. 6 Abs. 2 Satz 2 verweist die EU-Richtlinie auf die entsprechenden Durchführungsbeschlüsse.
Im Durchführungsbeschluss 2021/1339 wird auf die harmonisierte Norm EN 301 549 in der jeweils aktuellsten Version verwiesen. Dort entspricht das Kapitel 9 momentan der WCAG in der Version 2.1.
Diese Richtlinie, auch bekannt als EAA, bildet die Grundlage für das BFSG und die BFSGV, die am 28.06.2025 in Kraft getreten sind.
Diesen Richtlinien bilden die wichtigste Grundlage für das aktuelle Vergaberecht in Deutschland. Diese Normen enthalten auch Vorgaben zur Einhaltung der digitalen Barrierefreiheit während eines laufenden Vergabeverfahrens und bei der Gewährung des Zuschlags.
Diese Richtlinie betrifft die elektronischen Kommunikationsnetze und Kommunikationsdienste und regelt auch den erleichterten, digital barrierefreien Zugang zur elektronischen Kommunikation.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist sehr relevant für alle Themen der Digitalisierung, u.a. der digitalen Barrierefreiheit.