Feedback-Mechanismus
Jede Webseite muss einen sogenannten Feedback-Mechanismus implementieren, welcher es den Nutzer:innen erlaubt, Barrieren auf der Seite zu melden. Das angebotene Formular muss Nutzer:innen ermöglichen, ihre Probleme bzgl. der Barrierefreiheit in textueller Form darzulegen.
Um einen direkten Zugriff zum Feedback-Mechanismus zu ermöglichen, ist es ratsam, diesen auf jeder Seite der Webseite anzubringen – z. B. im Bereich des Footers.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Auf der Webseite jeder öffentlichen Stelle ist eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ gemäß Durchführungsbeschluss 2018/1523 bereitzustellen. In dieser Erklärung werden vorhandene Barrieren auf der Seite genannt sowie eine Begründung, warum der Inhalt nicht barrierefrei angeboten wird bzw. ab wann dieser in einer barrierefreien Form verfügbar sein wird. Die Erklärung zur Barrierefreiheit sollte von jeder Seite des Webauftritts verfügbar sein, z. B. im Bereich des Footers.