Seit 2018 gibt es die Stelle der Landesbeauftragten für barrierefreie IT, die Prof. Erdmuthe Meyer zu Bexten innehat. Sie leitet das »Landeskompetenzzentrum (LBIT) und die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie IT«. Organisatorisch gehört sie zum hessischen Sozialministerium, ihren Sitz hat die Stelle allerdings beim Regierungspräsidium in Gießen.
»Barrierefreiheit hilft allen« - mit diesen Worten fasst Meyer zu Bexten die Grundidee des LBIT zusammen, denn jeder soll möglichst an der digitalen Welt teilhaben. »Das LBIT ist der zentrale Ansprechpartner für digitale Barrierefreiheit im Land Hessen. Wir überwachen den Status der barrierefreien IT und unterstützen Ministerien, Behörden und Kommunen bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben«, erläutert sie. Als promovierte Informatikerin bringt sie das entsprechende Know-how mit. Zudem hat sie zuvor an der Technischen Hochschule Mittelhessen das Zentrum BliZ geleitet, das den barrierefreien Zugang für blinde und sehbehinderte Studierende zu technischen Studienfächern ermöglicht.
EU-Richtlinie umgesetzt
Es ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2016, die seit 2018 in Kraft ist und sämtliche Websites von Behörden und öffentlichen Institutionen betrifft. Das beginnt mit der Verständlichkeit von Texten, dem Auffinden von Formularen oder der Unterstützung durch Lese- und Hörhilfen auf den Internetseiten. Als praktisches Beispiel nennt Meyer zu Bexten die Impfkampagne gegen Covid-19.
»Für die Impfkampagne hatten wir ein Formular für Gehörlose entwickelt, damit sie sich für die Impfung registrieren lassen konnten«, nannte sie als praktisches Beispiel der jüngsten Vergangenheit.
Die Landesbeauftrage befasst sich schwerpunktmäßig mit drei Arbeitsbereichen: Die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle überprüft die Websites und Apps aller öffentlichen Stellen in Hessen. Wenn ihr Mängel auffallen, so werden sie der jeweiligen Behörde mitgeteilt, damit sie diese beheben kann. Trifft ein Bürger auf eine für ihn unüberwindliche Barriere, sollte er sich direkt mit der jeweiligen Behörde in Verbindung setzen. Falls das nicht gelingt, kann er sich an die Durchsetzungsstelle wenden, die dann dafür sorgt, dass die öffentliche Stelle diese Barriere beseitigt.
Damit Websites möglichst benutzerfreundlich gestaltet werden, bietet das Kompetenzzentrum entsprechende Schulungen an. Zukünftig wird diese Stelle noch an Bedeutung gewinnen, denn bis Ende 2022 müssen gemäß dem Onlinezugangsgesetz sämtliche behördlichen Leistungen digital zur Verfügung gestellt werden. »Dies muss in einer Art und Weise gesehen, die es möglichst vielen Menschen erlaubt, an der digitalen Welt teilzuhaben«. Von daher wird die Arbeit von Meyer zu Bexten und ihren 16 Mitarbeitern nicht enden.
Ein Artikel von Barbara Czernek mit freundlicher Genehmigung der Mittelhessischen Druck- und Verlagshaus GmbH & Co. KG.