Häufig gestellte Fragen

Fragen & Antworten

Ihre Daten werden intern gespeichert, um das erstellte Gutachten explizit nur an die genannte Person innerhalb der öffentlichen Stelle senden zu können. Ihre Daten werden von der Überwachungsstelle nicht weitergegeben.

Auch im Bericht, den die Überwachungsstellen der EU zusenden müssen, werden diese Daten nicht genannt. Hier werden lediglich die Internetadresse sowie das Ergebnis weitergegeben.

Ziel der EU-Richtlinie 2016/2102 ist es, dass alle digitalen Medien, speziell Webseiten, Apps und Dokumente von öffentlichen Stellen, barrierefrei sind. Daher sollten Sie die gefundenen Mängel, so schnell es Ihnen möglich ist, beheben. Die Überwachungsstelle führt keine direkte Kontrolle durch. Jedoch ist es die Pflicht der Überwachungsstelle, mindestens 10 % der Prüfung aus dem Vorjahr erneut durchzuführen.

Bei den gefundenen Mängeln muss unterschieden werden zwischen:

  • Redaktionellen Fehlern: Dies können z. B. Listen sein, die nicht korrekt ausgezeichnet wurden. Hier liegt die Behebung der Fehler meist in den Behörden.
  • Programmiertechnische Fehler: Dies sind Fehler, die nur vom Ersteller der Webseite beseitigt werden können, das ist z. B. ein fehlerhaftes Menü, eine unzureichende Seitenstrukturierung etc.

Wenn Ihre Webseite von einer Firma erstellt wurde, müssen Sie Kontakt zu dieser aufnehmen. Sollte die Webseite vollständig von Ihnen konstruiert worden sein, so sind Sie selbst für die Behebung dieser Fehler verantwortlich.

Wenn Sie eine öffentliche Stelle nach § 2 HVBIT sind, können Sie der Überwachungsstelle helfen, indem Sie

  • die Webseitenadresse/n Ihres/r Internetauftritts/e
  • den Namen und Bezugsquelle Ihrer App

an die E-Mail-Adresse der Überwachungsstelle Hessen senden.

Nein! Sobald ein Kriterium nicht mehr erfüllt ist, gilt es auch nicht als barrierefrei. Vor allem bei der Farbgestaltung muss im Quelldokument (ob Word, InDesign, etc.) darauf geachtet werden.

Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik hat für barrierefreie mobile Apps eine Handreichung erstellt.

Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik hat eine Handreichung zur Barrierefreiheit von Lernplattformen erstellt.

Das Portal Barrierefreiheit der Dienstekonsolidierung des Bundes bietet ein breites Angebot zum Themenkomplex der barrierefreien IT. Unter anderem wird ein Lexikon häufig verwendeter Begriffe angeboten.

Das Portal wurde in Zusammenarbeit zwischen dem BMI, dem Informationstechnikzentrum Bund, der Landesbeauftragten des Landes Hessen für barrierefreie IT und dem Bundesverwaltungsamt entwickelt.